An dieser Stelle gebe ich Ihnen einen kleinen Überblick, was es mit dem CE Kennzeichen auf sich hat, welches Sie an meinen Produkten finden können.
Viele Produkte und Waren im europäischen Raum besitzen ein CE-Kennzeichen. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, eine solche Kennzeichnung durchzuführen, sofern Ihr Produkt in eine bestimmte Kategorie fällt.
So zum Beispiel bei Kinderspielzeug. Jegliches Spielzeug, welches im europäischen Raum in den Handel gebracht wird, muss eine solche Kennzeichnung aufweisen und damit den Sicherheitsanforderungen gemäß der Richtlinie 88/378/EWG entsprechen.
Doch das CE-Zeichen ist nicht als Prüfsiegel zu verstehen, vielmehr als Versprechen des Herstellers, alle Anforderungen bezüglich der Sicherheit einzuhalten und dafür persönlich einzustehen.
Dadurch sind die überwachenden Behörden in der Lage auf kurzem Wege an die entsprechenden Dokumentationen zu gelangen, welche im Zuge dieser Kennzeichnung vom Hersteller geführt werden müssen. Dies ist ein Vorteil zu den üblichen Prüfzeichen, welche durch Dritte ausgestellt werden, da die Verantwortung hier allein beim Hersteller liegt.
In diesem Zusammenhang spricht man von der Konformitätserklärung, welche vom Hersteller ausgestellt wird.
Die selbstständige Vergabe des CE-Kennzeichens durch den Hersteller ist möglich, indem Richtlinien (Harmonisierungsrichtlinien) existieren, an denen sich der
Hersteller orientieren und halten muss.
Erst wenn ein Spielzeug nicht mit den geltenden Richtlinien übereinstimmt oder der Hersteller diesbezüglich Bedenken hat, muss eine sogenannte Baumusterprüfung durch die zuständige Behörde durchgeführt werden.
Letztendlich muss jeder Hersteller für jedes einzelne Spielzeug, welches er erstmalig in den Verkehr bringt, folgende Informationen für die Behörden
bereithalten:
Die Anschriften der Herstellungs- und Lagerorte des Spielzeugs, Dokumentationen über Entwurf und Herstellung des Spielzeugs sowie Angaben der Übereinstimmung mit den
europäischen Richtlinien bei der Herstellung und gegebenenfalls die Baumusterprüfbescheinigung.
Dieses Verfahren gilt für große Firmen genauso wie für kleine Ein-Mann- Betriebe.
Quellen: www.CE-Zeichen.de